Am 15. Januar 1976 vermietete der Kläger der P. H. & Co. oHG, deren Gesellschafter damals P. H. und seine Ehefrau E. waren, Gewerberäume in B. K.straße 151/152. Der Mietvertrag bestimmt:
"Das Mietverhältnis beginnt am 1. April 1976. ... Das Mietverhältnis endet am 31. März 1996. Es verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht. ..."
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