Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung
BFH, Urteil vom 19.12.2001 - Aktenzeichen X R 41/99
DRsp Nr. 2002/10413
Rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW; Wohneigentumsförderung
Die wechselseitige und rechtsmissbräuchliche Überkreuzvermietung von ETW zur Geltendmachung von WK-Überschüssen hat die Folge, dass die Stpfl. weder für die eigenen noch für die angemietete Wohnung die Wohneigentumsförderung nach § 10 eEStG in Anspruch nehmen können.