I. Die Verfahrensbeteiligten sind die Miteigentümer der oben genannten Wohnungseigentumsanlage und deren Verwalter. Mit dem vorliegenden Verfahren erstrebt der Beteiligte zu 1 die Ungültigerklärung der Einladung vom 30.07.1990 zur Eigentümerversammlung vom 28.08.1990 und der auf dieser gefaßten Beschlüsse.
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