Die Klägerin ist Eigentümerin und Vermieterin eines Einkaufszentrums "C.-C." in der Innenstadt von H.. Sie bot dem Beklagten über die I. C. M. GmbH (ICM) - unter Vorlage von Grundrißzeichnungen und eines Standortprospekts - Geschäftsräume in dem damals erst noch zu erstellenden C.-C. an. Der Prospekt enthielt unter anderem folgende Angaben:
"... An den Bahnhof angrenzend, am R.-platz, beginnt H.'s Fußgängerzone - die L. Straße. Vom Tunnelausgang L. Straße mit Läden und überdachten Verbindungen und über die R.-straße führt der direkte Weg in das neue C.-C.. ... ein attraktiver Standort und ein starkes Konzept, das den Erfolg des C.-C. garantiert."
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