Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe 30. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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