OLG Köln - Beschluss vom 19.12.2022
22 U 5/22
Normen:
BGB § 566 Abs. 1; BGB § 567a; BGB § 581 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 17.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 145/21

Rechtsstellung des Käufers eines Grundstücks aufgrund der Ausübung eines Vorkaufsrechts hinsichtlich eines abgeschlossenen Pachtvertrags

OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2022 - Aktenzeichen 22 U 5/22

DRsp Nr. 2023/6869

Rechtsstellung des Käufers eines Grundstücks aufgrund der Ausübung eines Vorkaufsrechts hinsichtlich eines abgeschlossenen Pachtvertrags

1. Wer durch Ausübung eines Vorkaufsrechts die Position als Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks erlangt, tritt in sämtliche Rechte und Pflichten des ursprünglich abgeschlossenen Kaufvertrags ein. Dies gilt auch hinsichtlich eines bereits vor Abschluss des Kaufvertrags abgeschlossenen Pachtvertrags. 2. Hat der Verkäufer des Grundstücks sich gegenüber dem Pächter ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vorbehalten, dass es zu dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Pachtvertrags bereits avisierten Verkauf des Grundstücks nicht kommen sollte, steht dieses Sonderkündigungsrecht dem Erwerber kraft Ausübung des Vorkaufsrechts nicht zu, wenn die Auslegung des Vertrages ergibt, dass die Veräußerer sich nur für den Fall absichern wollten, dass die Veräußerung nicht zustande kommt.

Tenor

Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Einzelrichter - vom 17.12.2021 (5 O 145/21) durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.