Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - Einzelrichter - vom 17.12.2021 (
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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