OLG Brandenburg - Urteil vom 03.08.2021
3 U 10/20
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 186;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 30.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 400/18

Rechtsstellung des Mieters eines Unterstellplatzes in der Gemeinschaftshalle eines Flughafens

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.08.2021 - Aktenzeichen 3 U 10/20

DRsp Nr. 2021/13891

Rechtsstellung des Mieters eines Unterstellplatzes in der Gemeinschaftshalle eines Flughafens

Ein im Eigentum der öffentlichen Hand stehendes privatwirtschaftliches Unternehmen, das im Rahmen des Betriebes eines Flugplatzes Stellplätze für Flugzeuge in einer Halle vermietet, ist ungeachtet des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Willkürverbots jedenfalls dann berechtigt, den Mietvertrag ordentlich zu kündigen, wenn der betreffende Mieter den Geschäftsführer in einer Strafanzeige zu Unrecht der Nötigung und der Beschäftigung eines Scheinselbständigen beschuldigt hat.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam - 4 O 400/18 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger bis zum 30.6.2019 durch die vorausgegangenen unwirksamen Kündigungen vom 15.9.2016 und 19.11.2018 entstanden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 9.551,14 € festgesetzt.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; StGB § 186;

Gründe:

I.