Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts vom 25. Februar 2019 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 5. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittel.
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