VGH Bayern - Beschluss vom 25.02.2021
9 ZB 19.2011
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 68;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 24.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 9 K 19.1032

Rechtsstreit um die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Sachbescheidungsinteresse eines Bauantrages

VGH Bayern, Beschluss vom 25.02.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 19.2011

DRsp Nr. 2021/6218

Rechtsstreit um die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Sachbescheidungsinteresse eines Bauantrages

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. Juli 2019 für beide Instanzen auf jeweils 20.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 68;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. ... Gemarkung W ... (Baugrundstück).