Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Offenbach am Main vom 13. Januar 2017 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, Sicherungskapital unter Einschluss der Erwartung zu berechnen, dass die Betriebsrente künftig zum Ausgleich der Teuerung angepasst wird und falls ja, ob das unter Einschluss einer Anpassungserwartung berechnete Sicherungskapital vorrangig an die Versorgungsberechtigten ausgezahlt werden darf.
Der Kläger ist der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach dem
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