LG Aachen, vom 01.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 355/15
Rechtstellung des vorsteuerabzugsberechtigten Gewerberaummieters
OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2017 - Aktenzeichen 22 U 60/16
DRsp Nr. 2018/1368
Rechtstellung des vorsteuerabzugsberechtigten Gewerberaummieters
Ein vorsteuerabzugsberechtigter Mieter von Gewerberaum hat gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung ein Zurückbehaltungsrecht, wenn weder der Mietvertrag die gem. § 14 Abs. 1UStG erforderlichen Angaben enthält, noch der Vermieter ihm eine entsprechende Dauerrechnung überlassen hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 01.03.2016 (8 O 355/15) wird gemäß § 522 Abs. 2ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.