Rechtstellung des Zwangsverwalters; Genehmigung des Umbaus eines beschlagnahmten Gebäudes
BGH, Beschluß vom 10.12.2004 - Aktenzeichen IXa ZB 231/03
DRsp Nr. 2005/964
Rechtstellung des Zwangsverwalters; Genehmigung des Umbaus eines beschlagnahmten Gebäudes
»Das Vorhaben des Zwangsverwalters, ein beschlagnahmtes Gebäude durch Umbau nachhaltig zu verändern oder in die vom Schuldner dem Objekt zugedachte Nutzung in einer Weise einzugreifen, die die wirtschaftliche Beschaffenheit des Grundstücks in ihrem Gesamtcharakter berührt, ist durch das Vollstreckungsgericht nicht genehmigungsfähig.«