OLG Brandenburg - Urteil vom 17.01.2023
3 U 53/21
Normen:
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; BGB § 281 Abs. 1 S. 1; BGB § 548; BGB § 823; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 04.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 33/20

Rechtzeitige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Mängeln bei Rückgabe der PachtsacheEintritt der Verjährung bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Mängel bei der Rückgabe nach Ende des PachtvertragesHemmung der Verjährung durch Beantragung eines MahnbescheidesErforderlicher Umfang der Individualisierung von Ansprüchen im Verfahren auf Beantragung eines MahnbescheidesFehlende Hemmung der Verjährung trotz Beantragung eines MahnbescheidesAnforderungen an eine Nachfristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 S. 1 BGB

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2023 - Aktenzeichen 3 U 53/21 - Aktenzeichen 3 U 37/22

DRsp Nr. 2023/2210

Rechtzeitige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Mängeln bei Rückgabe der Pachtsache Eintritt der Verjährung bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Mängel bei der Rückgabe nach Ende des Pachtvertrages Hemmung der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides Erforderlicher Umfang der Individualisierung von Ansprüchen im Verfahren auf Beantragung eines Mahnbescheides Fehlende Hemmung der Verjährung trotz Beantragung eines Mahnbescheides Anforderungen an eine Nachfristsetzung gemäß § 281 Abs. 1 S. 1 BGB

Wenn Ansprüche in einem Mahnbescheidsantrag nicht hinreichend individualisiert worden sind, hemmt die Zustellung des Mahnbescheids nicht den Eintritt der Verjährung. Der Antrag ist hinreichend individualisiert, wenn er durch seine Kennzeichnung so unterschieden und abgegrenzt werden kann, dass er Grundlage eines der materiellen Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitels sein kann und der Schuldner beurteilen kann, ob er sich gegen den Anspruch wehren will. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, ist im Einzelfall zu prüfen und hierbei auf den einzelnen Schuldner abzustellen. Verschiedene Ansprüche aus einem Pachtverhältnis sind im Mahnbescheid zu individualisieren.