Die Berufung der Beklagten gegen das angefochtene Urteil ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt, in der Sache jedoch unbegründet.
Die Beklagte ist verpflichtet, die von ihr gemietete Fläche im "E.", L. straße, K. (Shopzone, ebenerdig, 51,24 m², Fachgeschäft für Büro Fachmarktartikel, Schulbedarf, Lotto, Toto, Zeitschriften) sofort zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
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