KG - Urteil vom 06.06.2005
8 U 25/05
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 535 ;
Fundstellen:
KGReport 2005, 615
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 94/04

Reichweite einer mietvertraglichen Konkurrenzschutzvereinbarung über Tätigkeit als Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist

KG, Urteil vom 06.06.2005 - Aktenzeichen 8 U 25/05

DRsp Nr. 2005/9064

Reichweite einer mietvertraglichen Konkurrenzschutzvereinbarung über Tätigkeit als "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist"

»Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberäume Konkurrenzschutz für die Tätigkeit "Praktischer Arzt speziell hausärztlicher Internist" erstreckt sich der Konkurrenzschutz sowohl auf die Tätigkeit als "praktischer Arzt" als auch auf die Tätigkeit als "hausärztlicher Internist", denn bei dem praktischen Arzt und dem hausärztlichen Internisten handelt es sich um verschiedene Fachärzte mit identischem Tätigkeitsbereich und identischer Klientel.«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 535 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Berufung der Kläger richtet sich gegen das am 16. Dezember 2004 verkündete Urteil des Landgerichts, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.

Die Kläger tragen zur Begründung der Berufung vor: