BVerwG - Beschluss vom 14.06.2017
4 B 22.16
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 12.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 C 1498/12

Relevanz außerhalb eines Planfeststellungsbeschlusses liegender Umstände für die Auslegung von Planfeststellungsbeschlüssen neben dem Text des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses

BVerwG, Beschluss vom 14.06.2017 - Aktenzeichen 4 B 22.16

DRsp Nr. 2017/9954

Relevanz außerhalb eines Planfeststellungsbeschlusses liegender Umstände für die Auslegung von Planfeststellungsbeschlüssen neben dem Text des jeweiligen Planfeststellungsbeschlusses

1. In der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses 1971 für die Errichtung der Startbahn 18 West ist zwar die Aussage enthalten, die Befürchtungen, dass später eine weitere Startoder Landebahn errichtet werden könnte, entbehrten jeder Grundlage; die Genehmigung für eine solche Maßnahme werde auf keinen Fall erteilt. Die Planfeststellungsbehörde hat damit aber keine über die Wirkungen der Planfeststellung hinausgehende und davon unabhängige Verpflichtungserklärung abgegeben, sondern ihre Entscheidung über die Zulassung der Startbahn 18 West unter Berücksichtigung der dagegen erhobenen Einwendungen lediglich begründen wollen.