Die Vorlage ist unzulässig.
I.
Das Verfahren betrifft durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG) vom 21. April 2015 (BGBl I S.
Die Kläger des Ausgangsverfahrens wenden sich gegen die Vereinbarung einer die nach diesen Vorschriften höchstzulässige Miete übersteigenden Miete. Sie nehmen die beklagte Vermieterin gerichtlich auf Rückzahlung überzahlter Miete in Anspruch. Das Amtsgericht gab der Klage überwiegend statt.
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