SchlHOLG - Urteil vom 29.11.1988
3 U 117/87
Normen:
BGB § 550b; KO § 43 ;
Fundstellen:
ZIP 1989, 252
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 08.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 409/86

Rückforderung der Mietkaution im Konkurs des Vermieters

SchlHOLG, Urteil vom 29.11.1988 - Aktenzeichen 3 U 117/87

DRsp Nr. 2001/10131

Rückforderung der Mietkaution im Konkurs des Vermieters

Ein Aussonderungsrecht hinsichtlich der an den Vermieter gezahlten Kaution besteht im Konkurs des Vermieters lediglich dann, wenn dieser die Kautionsbeträge entsprechend § 550b Abs. 2 BGB auf einem Sonderkonto angelegt hat.

Normenkette:

BGB § 550b; KO § 43 ;

Entscheidungsgründe:

Der Beklagte ist Konkursverwalter der Firma W. Vermietungsgesellschaft mbH in L. (im folgenden: W.), über deren Vermögen am 12. Juni 1985 der Konkurs eröffnet worden ist. Die W. hatte als sogenannte gewerbliche Zwischenmieterin Mietverträge mit den Wohnungseigentümern mehrerer Wohnungseigentumsanlagen in Braunschweig geschlossen und die Wohnungen an Endmieter weitervermietet. Mit ihrer Klage hat die Klägerin Mietkautionsbeträge, welche die Mieter an die W. geleistet und an die Klägerin abgetreten haben, sowie nach dem 1. Februar 1985 an die W. gezahlte Mietzinsen, insgesamt in Höhe von 16.101 DM, geltend gemacht. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten hat Erfolg. Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.