Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Nebenkosten auch nach Vertragsbeendigung
LG Marburg, Urteil vom 27.09.2000 - Aktenzeichen 5 S 36/00
DRsp Nr. 2004/1645
Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Nebenkosten auch nach Vertragsbeendigung
Der Mieter kann Zahlungen auf Nebenkostenpositionen, die der Vermieter ohne Rechtsgrund (entgegen der mietvertraglichen Regelung) in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen hat, auch nach Vertragsbeendigung zurückfordern.