LG Berlin - Urteil vom 27.07.2004
65 S 25/04
Normen:
WoBauG § 2 ; WoBauFördG 1994 § 16 ; BGB § 557 Abs. 4 ;
Fundstellen:
ZMR 2005, 125

Rückforderung von Mieterhöhungsbeträgen bei irrtümlicher Annahme einer Preisbindung

LG Berlin, Urteil vom 27.07.2004 - Aktenzeichen 65 S 25/04

DRsp Nr. 2006/10641

Rückforderung von Mieterhöhungsbeträgen bei irrtümlicher Annahme einer Preisbindung

1. Ist im Mietvertrag aufgeführt, dass die Wohnung öffentlich gefördert und preisgebunden ist, so sind die Mietvertragsparteien hieran gebunden, auch wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. 2. Eine Rückforderung von in der Annahme einer Mietpreisbindung gezahlten Erhöhungsbeträgen kommt nicht in Betracht.

Normenkette:

WoBauG § 2 ; WoBauFördG 1994 § 16 ; BGB § 557 Abs. 4 ;
Fundstellen
ZMR 2005, 125