VG Greifswald, vom 20.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 1742/17
Rückgabe beweglicher Sachen aus früherem Familieneigentum; Anforderungen an einen wirksamen Restitutionsantrag und Individualisierbarkeit der betroffenen Vermögenswerte
BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - Aktenzeichen 8 C 13.18
DRsp Nr. 2020/4022
Rückgabe beweglicher Sachen aus früherem Familieneigentum; Anforderungen an einen wirksamen Restitutionsantrag und Individualisierbarkeit der betroffenen Vermögenswerte
1. Das Begehren der Rückgabe sämtlichen Inventars sämtlicher Liegenschaften des Berechtigten ist nicht individualisierbar, wenn die damit zurückverlangten Gegenstände weder gegenständlich eingegrenzt noch eingrenzbar sind und der Antrag insoweit keinen Ansatz zu zielgerichteten, zu bestimmten Gegenständen hinführenden Ermittlungen bietet.2. § 31 Abs. 1bVermG setzt voraus, dass bei Ablauf der Ausschlussfrist des § 30a Abs. 1VermG ein individualisierbarer Restitutionsantrag vorlag. Fehlt er in Bezug auf den zurückverlangten Vermögenswert, ist das Unterbleiben einer behördlichen Aufforderung zur nachträglichen Konkretisierung des Antrags nicht rechtsfehlerhaft.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.