LG Lübeck - Urteil vom 21.11.2000
14 S 221/00
Normen:
BGB §§ 535 326 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 485

Rückgabe der Mietsache; Kosten von Schönheitsreparaturen; Anforderungen an die farbliche Gestaltung der Mieträume

LG Lübeck, Urteil vom 21.11.2000 - Aktenzeichen 14 S 221/00

DRsp Nr. 2003/15176

Rückgabe der Mietsache; Kosten von Schönheitsreparaturen; Anforderungen an die farbliche Gestaltung der Mieträume

Der Mieter braucht auch dann, wenn er die Schönheitsreparaturen übernommen hat, bei Rückgabe der Mietsache diese nicht nach dem Farbwunsch des Vermieters umzustreichen, wenn diesem die Farbgestaltung nicht zusagt. Etwas anderes gilt nur in extremen Fällen. Ein solcher ist bei einer hellblau marmorierten Flurtapete nicht gegeben.

Normenkette:

BGB §§ 535 326 ;
Fundstellen
NZM 2002, 485