LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.04.2012
4 Sa 2440/11
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 10080/11

Rückkehrrecht

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 2440/11 - Aktenzeichen 4 Sa 514/12

DRsp Nr. 2012/17943

Rückkehrrecht

I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Oktober 2011 - 56 Ca 10080/11 - wird zurückgewiesen.

II. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Oktober 2011 - 56 Ca 10080/11 - unter Zurückweisung der Anschlussberufung im Übrigen teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt gefasst:

Das beklagte Land wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Verwaltungsangestellte, beginnend mit dem 01.07.2011 in Vollzeittätigkeit mit einer Vergütung nach Vergütungsgruppe Vb BAT nach Maßgabe des Tarifvertrages zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder vom 14.10.2010 unter Berücksichtigung der bei dem beklagten Land bis zum 31.12.1998 und der bei der Betriebskrankenkasse Berlin KÖR bis zum 31.12.2003 zurückgelegten Betriebszugehörigkeit anzunehmen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/8 und das beklagte Land 7/8 zu tragen.

IV. Die Revision wird für die Parteien zugelassen..

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von dem beklagten Land den Abschluss eines Arbeitsvertrags beginnend mit dem 1.7.2011.