Rückzahlung einer Mietkaution nach Eigentümerwechsel - Anwendbarkeit neuen oder alten Rechts
LG Aachen, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen 2 S 216/02
DRsp Nr. 2003/16614
Rückzahlung einer Mietkaution nach Eigentümerwechsel - Anwendbarkeit neuen oder alten Rechts
Die Vorschrift des § 566 aBGB n.F. findet nur auf solche Fälle Anwendung, in denen der Erwerb der Mietsache nach In-Kraft-Treten des Mietrechtsreformgesetzes - also nach dem 1.9.2001 - erfolgt ist. Dies ergibt sich aufgrund verfassungskonformer Auslegung des Art. 229 § 3EGBGB.
Vgl. auch AG Lichtenberg (Urteil - 7 C 194/01 - 23.1.2002, u.a. DRsp I (133) 811 d-e = NZM 2002, 385), das zum selben Ergebnis kommt, allerdings aufgrund analoger Anwendung des Art. 170EGBGB.