LG Chemnitz, vom 28.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 402/21
Rückzahlung einer MietkautionFälligkeit eines RückzahlungsanspruchsAuslegung einer Bestandsaufnahme zum Zustand des Mietobjektes
OLG Dresden, Urteil vom 07.09.2022 - Aktenzeichen 5 U 816/22
DRsp Nr. 2022/16195
Rückzahlung einer MietkautionFälligkeit eines RückzahlungsanspruchsAuslegung einer Bestandsaufnahme zum Zustand des Mietobjektes
1. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution entsteht bereits mit deren Leistung, ist aufschiebend bedingt durch die Beendigung des Mietverhältnisses sowie die Rückgabe des Mietobjektes und wird fällig, wenn der Sicherungszweck entfällt, wenn also dem Vermieter keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis zustehen, wegen derer er sich aus der Mietsicherheit befriedigen könnte.2. Der rechtliche Gehalt einer Bestandsaufnahme zum Zustand des Mietobjektes anlässlich von dessen Rückgabe vom Mieter an den Vermieter in einem Übergabeprotokoll ist durch Auslegung gemäß §§ 133, 157BGB im Einzelfall zu ermitteln, wobei es entscheidend auf den Erklärungswert der Feststellungen auf der Grundlage des Empfängerhorizontes ankommt.
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