OLG Köln - Urteil vom 24.05.2017
6 U 161/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
BB 2017, 1474
DB 2017, 20
MMR 2017, 842
NJW 2017, 32
Vorinstanzen:
AG Aachen, vom 26.08.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 42 O 15/16

Sachlicher Geltungsbereich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

OLG Köln, Urteil vom 24.05.2017 - Aktenzeichen 6 U 161/16

DRsp Nr. 2017/8307

Sachlicher Geltungsbereich einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hat ein Unternehmen sich strafbewehrt verpflichtet, von ihr vertriebene sogenannte "Zauberwaschkugeln" für den Gebrauch in Waschmaschine und Geschirrspüler mit der Angabe "spart Waschmittel" zu bewerben, so liegt ein Verstoß gegen dieses Verbot auch in der Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf der Firmen-Website mit der sinngemäßen Aussage, dass weniger Waschmittel verbraucht werde.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.08.2016 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 15/16 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Aachen sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 15.000 € hinsichtlich der Unterlassung und im Übrigen in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Gründe

I.

1.1 1.2 1.3