Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 11. Januar 2021 aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Kammergericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt als Mieterin von Gewerberäumen von der Beklagten zu 1, ihrer Vermieterin, und der Beklagten zu 2, deren Komplementärin, Schadensersatz.
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