Die Klägerin vermietete der Beklagten zu 1 nach näherer Bestimmung des mit Datum vom 2. Juni 1977 versehenen Leasingvertrages R Nr. 564.01, der formularmäßig gestaltet und durch AGB ergänzt ist,
ein Flugzeug IAI (= Israel Aircraft Industries) 1124 Westwind Seriennr. 202 inklusive Sonderausrüstung laut Beschreibung zum Preis von US-Dollar 2.108.647 zum Abrechnungskurs am Liefertage.
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