OLG Saarbrücken - Urteil vom 12.02.2004
8 U 102/03
Normen:
BGB § 276 § 278 § 675 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 17.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 166/02

Schadensersatzansprüche gegen Wohnungsverwalter bei sorgfaltswidriger Mieterauswahl

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2004 - Aktenzeichen 8 U 102/03

DRsp Nr. 2004/7460

Schadensersatzansprüche gegen Wohnungsverwalter bei sorgfaltswidriger Mieterauswahl

1. Soweit zu den im Verwaltervertrag übernommenen Aufgaben auch die Anwerbung neuer Mietinteressenten sowie der Abschluss neuer Mietverträge gehören, haftet der Verwalter nach den allgemeinen Regeln für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben.2. Haftungsmaßstab ist hierbei nach dem einschlägigen Verkehrskreis die Sorgfalt eines erfahrenen und fachkundigen Kaufmanns der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft; diese Sorgfalt ist mit der Auswahl des richtigen Mieters umso mehr zu fordern, als es um eine für den Wert der Immobilie entscheidende Frage geht, da dieser erheblich auch von der Nachhaltigkeit der Miete beeinflusst wird, die ihrerseits an der Laufzeit des Mietvertrages und insbesondere der Bonität des Mieters gemessen wird.

Normenkette:

BGB § 276 § 278 § 675 ;

Gründe:

A.

Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die tatsächlichen Feststellungen in Tatbestand und Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (Bl. 126-138 d.A.), § 540 I Satz 1 Nr. 1 ZPO.