Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision gegen Verurteilung nach Hauptantrag
BGH, vom 24.01.1990 - Aktenzeichen VIII ZR 296/88
DRsp Nr. 1993/1143
Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision gegen Verurteilung nach Hauptantrag
»a) Zu den Anforderungen, die an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform für Nachträge zu einem Mietvertrag zu stellen sind.b) Legt die beklagte Partei gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag Revision ein, so fällt ohne weiteres auch der auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhende Hilfsantrag der Revisionsinstanz an.«