OLG Dresden - Beschluß vom 17.03.1997
3 AR 0001/97
Normen:
BGB § 566 § 126 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 1997, 330
WuM 1998, 142
Vorinstanzen:
LG Dresden,

Schriftformerfordernis bei Wohnraummietvertrage

OLG Dresden, Beschluß vom 17.03.1997 - Aktenzeichen 3 AR 0001/97

DRsp Nr. 1998/4909

Schriftformerfordernis bei Wohnraummietvertrage

Vorlegungsfragen:1. Entspricht ein handelsüblicher Wohnraummietvertrag, der aus mehreren losen, körperlich nicht miteinander verbundenen Einlegebögen besteht und einen fortlaufenden Lückentext sowie eine fortlaufende Blattierung und Paragraphierung aufweist, der gesetzlichen Schriftform gemäß §§ 566, 126 BGB ?2. Welche Anforderungen in Bezug auf die gesetzlich geforderte Schriftform gemäß §§ 566, 126 BGB sind an einen Wohnraummietvertrag zu stellen?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.

Normenkette:

BGB § 566 § 126 ;

Gründe: