OLG Dresden, Beschluß vom 17.03.1997 - Aktenzeichen 3 AR 0001/97
DRsp Nr. 1998/4909
Schriftformerfordernis bei Wohnraummietvertrage
Vorlegungsfragen:1. Entspricht ein handelsüblicher Wohnraummietvertrag, der aus mehreren losen, körperlich nicht miteinander verbundenen Einlegebögen besteht und einen fortlaufenden Lückentext sowie eine fortlaufende Blattierung und Paragraphierung aufweist, der gesetzlichen Schriftform gemäß §§ 566, 126BGB ?2. Welche Anforderungen in Bezug auf die gesetzlich geforderte Schriftform gemäß §§ 566, 126BGB sind an einen Wohnraummietvertrag zu stellen?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.