LG Freiburg im Breisgau - Urteil vom 01.09.1994
3 S 240/93
Normen:
AGBG § 9 ;
Vorinstanzen:
AG Freuburg - Urteil vom 09.09.93 - 2 C 2761/93 ,

Schriftformklausel im Mietvertrag; Verbot der Tierhaltung mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit der Hundehaltung in einer Mietwohnung

LG Freiburg im Breisgau, Urteil vom 01.09.1994 - Aktenzeichen 3 S 240/93

DRsp Nr. 2001/7471

Schriftformklausel im Mietvertrag; Verbot der Tierhaltung mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit der Hundehaltung in einer Mietwohnung

1. Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, wonach das Halten von Hunden und anderen Tieren der schriftlichen Genehmigung des Vermieters bedarf, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG, weil hierdurch der Eindruck erweckt wird, eine mündlich erteilte Erlaubnis sei unwirksam. 2. Ein umfassender Genehmigungsvorbehalt für die Haltung von Haustieren verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG, da auch Kleintiere einbezogen werden, gegen deren Haltung unter nahezu keinem Gesichtspunkt ein sachlicher Einwand geltend gemacht werden kann. 3. Die Zustimmung zur Haltung eines Hundes bedarf einer umfassenden Abwägung der wechselseitigen Belange im Einzelfall. Sie ist unwirksam, wenn von dem Hund seit mehr als 2 1/2 Jahren keine Belästigungen oder Störungen der Mitbewohner des Hauses ausgegangen ist.

Normenkette:

AGBG § 9 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet.

I.