I.
Die Klägerin nimmt die Beklagten in Anspruch auf Zahlung von Miete, Nutzungsentschädigung und Schadenersatz.
Die Beklagte zu 1), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Beklagte zu 3) ist, mietete von der Klägerin mit Büro-Servicevertrag vom 7.7.2005 sieben Büroräume und einen Sozialraum im 4. Obergeschoss der Liegenschaft ...str. ... in O1. Die Kommanditisten der Beklagten zu 1), die Beklagten zu 4), 5) und 6), unterschrieben eine Zusatzklausel zum Büro-Servicevertrag, worin sie die persönliche gesamtschuldnerische Haftung für die Verpflichtungen der Beklagten zu 1) aus dem Mietverhältnis übernahmen. Der Beklagte zu 5) ist zugleich Geschäftsführer der Beklagten zu 3), die als Komplementärin nach der genannten Zusatzklausel ebenfalls die persönliche gesamtschuldnerische Haftung übernehmen sollte. Die Unterschrift des Beklagten zu 5) befindet sich schräg oberhalb des Firmenstempels der Beklagten zu 3).
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