Schutz vor Übersicherung bei formularmäßiger Globalzession
BGH, Urteil vom 19.06.1991 - Aktenzeichen VIII ZR 244/90
DRsp Nr. 1992/605
Schutz vor Übersicherung bei formularmäßiger Globalzession
»a) Eine formularmäßige Globalzession schützt den Sicherungsgeber nur dann vor unangemessener Übersicherung, wenn die Deckungsgrenze in einem objektiv bestimmbaren Verhältnis zur Höhe der zu sichernden Forderung steht und außerdem der Sicherungsnehmer bei nicht nur vorübergehender Überschreitung der Deckungsgrenze zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet ist.b) Eine zum Schutz gegen unangemessene Übersicherung geeignete Deckungsgrenze ist nicht darin zu sehen, daß ein Mindestbetrag der abgetretenen Forderungen festgesetzt wird, bei dessen ununterbrochener Überschreitung während der Dauer von 3 Monaten der Sicherungsnehmer Forderungen freigeben kann (im Anschluß an BGHZ 109, 240).«