Der Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 15. Juli 2021 wird auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin mit Ausnahme der Zurückweisung des Antrags, den Zuschlag auf das Angebot der Antragstellerin zu erteilen, aufgehoben.
Der Antragsgegnerin wird bis zu einer fehlerfreien Wiederholung der Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats untersagt, den Zuschlag in dem Vergabeverfahren "Lieferung und Montage von interaktiven Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder Zeichengeräten sowie die Wartung und Pflege der Geräte, bekannt gemacht im EU-Amtsblatt am 26. Februar 2021 (2021/S 040-097674)" zu erteilen.
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