Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 22.6.2021, Az.
I.
Die sofortige Beschwerde des Beklagten richtet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Heidelberg vom 22.6.2021, mit dem dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden. Zuvor hatten die Parteien den vor dem Landgericht Heidelberg geführten Rechtsstreit um die Herausgabe einer Vollmachtsurkunde übereinstimmend für erledigt erklärt.
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