Sonderkündigungsrecht des Mieters im Falle eines Angebots des Vermieters auf Abschluss eines neuen Mietvertrags mit erhöhtem Mietzins
LG Gießen, Urteil vom 02.09.1998 - Aktenzeichen 1 S 592/97
DRsp Nr. 2004/1604
Sonderkündigungsrecht des Mieters im Falle eines Angebots des Vermieters auf Abschluss eines neuen Mietvertrags mit erhöhtem Mietzins
Der Mieter kann das Sonderkündigungsrecht nach § 9 Abs. 1MHG auch dann ausüben, wenn der Vermieter den Abschluss eines neuen Mietvertrags mit höherem Mietzins anbietet.