Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 15. April 2015 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Im Streit ist die Erstattung höherer Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung der Klägerin.
Die 1962 geborene Klägerin ist seit 1987 zu einem individuell auf sie abgestimmten Tarif bei der S Krankenversicherung aG privat kranken- und pflegeversichert. Der Beitrag für die private Krankenversicherung, der von der Klägerin gezahlt wurde, betrug ab Januar 2010 700,16 Euro, ab Januar 2011 710,76 Euro monatlich; daneben hat sie monatliche Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung entrichtet.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|