FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 26.05.2003
1 K 228/02
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1624

Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Angehörigen; Einkommensteuer 1998

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2003 - Aktenzeichen 1 K 228/02

DRsp Nr. 2003/12466

Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Angehörigen; Einkommensteuer 1998

Die steuerrechtliche Anerkennung eines mit den Eltern abgeschlossenen Mietvertrages ist zu versagen, wenn einzelne Räume des ansonsten vom Vermieter selbstgenutzten Einfamilienhauses in einer von einem fremden Dritten nicht akzeptierten Art. und Weise vermietet werden, da die vom Vermieter genutzten Räumlichkeiten nur mittels Durchquerung des vermieteten Wohnbereichs erreichbar sind und die Küche gemeinsam benutzt wird.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Kläger und seinen Eltern.