LG Aachen, vom 16.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 274/05
AG Aachen, vom 18.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 II 118/05
Stimmrechtsausschluss des Verwalters
OLG Köln, Beschluss vom 18.11.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 165/06
DRsp Nr. 2007/8351
Stimmrechtsausschluss des Verwalters
»1. Der Verwalter ist als Vertreter verschiedener Wohnungseigentümer von der Abstimmung über seine Entlastung entsprechend § 25 Abs. 5WEG ausgeschlossen.Wird zugleich unter demselben Tagesordnungspunkt und in einem Verfahren über eine weitere Frage, wie z. B. Jahresabrechnung, abgestimmt, so erstreckt sich der Stimmrechtsausschluss des Verwalters auch auf die Abstimmung über diesen weiteren Punkt (hier: Jahresabrechnung).2. Bei der Abstimmung über die Bestellung oder Abberufung des Verwalters besteht für diesen, soweit er in Vertretung von Wohnungseigentümern handelt, kein Stimmrechtsausschluss.«