Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 9. November 2021, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen aufgrund der Befristung vom 05.11.2018 betreffend den Zeitraum vom 09.03.2019 bis zum 04.10.2020 beendet ist.
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