Die Beklagten haben seit dem 01.01.1981 in dem Anwesen der Kläger in der ... in eine Wohnung auf unbestimmte Zeit gemietet, für die sie einen monatlichen Mietzins von zuletzt 470 DM zu zahlen haben; insoweit wurde der Mietzins von ursprünglich 280 DM im Jahre 1990 auf 320 DM und wegen Modernisierungsmaßnahmen im Jahre 1991 um 55 DM und im Jahre 1994 um 95 DM erhöht. Die Kläger verlangen die Zustimmung zu einer Erhöhung des Mietzinses ab dem 01.03.1997 auf 560 DM. Das Amtsgericht Saarbrücken hat der Klage mit dem am 14.10.1997 verkündeten Urteil statt gegeben. Dagegen wenden sich die Beklagten mit der Berufung.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|