LG Berlin, vom 24.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 98/03
Streitwert bei Klage des (Haupt-)Vermieters gegen den Untermieter auf Räumung und Herausgabe
KG, Beschluss vom 16.09.2004 - Aktenzeichen 8 W 64/04
DRsp Nr. 2006/9398
Streitwert bei Klage des (Haupt-)Vermieters gegen den Untermieter auf Räumung und Herausgabe
Der Streitwert für eine Klage des (Haupt-)Vermieters gegen den Untermieter auf Räumung und Herausgabe richtet sich nach dem im Hauptmietvertrag vereinbarten Mietzins.