LG Berlin, vom 21.12.2001 - Aktenzeichen 63 T 97/01
DRsp Nr. 2009/7649
Streitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung
Der Gebührenstreitwert einer Klage eines Mieters auf Beseitigung von Mängeln der Mietwohnung ist mit dem 3 1/2-fachen Wert des fiktiven jährlichen Minderungsbetrages anzusetzen.