Die sofortige Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 28.04.2009 -
I.
Die Kläger begehren aus einem Wohnraummietverhältnis von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der früheren Vermieterin einen Nachweis, dass eine geleistete Kaution von 1.564,00 DM = 799,66 € insolvenzsicher und getrennt von deren übrigen Vermögen angelegt worden ist.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|