Streitwert für Anwaltstätigkeit bei Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 30.05.1996 - Aktenzeichen 10 W 51/95
DRsp Nr. 1997/2037
Streitwert für Anwaltstätigkeit bei Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel
Der Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit bei der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil zur Räumung und Herausgabe von Mieträumen entspricht dem Jahresbetrag der Miete.