Auf die Streitwertbeschwerde des Beklagten zu 2) wird der Streitwertbeschluss der Kammer vom 27.08.2009 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert. Der Streitwert für den Räumungsantrag wird auf 9.996,00 € (= 12 x 700,00 € x 19 % MWSt.) und für den Vergleich auf 18.088,00 € (= 9.996,00 € + 6.378,00 € + 1.713,60 €) festgesetzt.
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