I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Die Klägerin begehrt vom Beklagten im Wege der Stufenklage nachehelichen Unterhalt. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat den Beklagten verurteilt, "der Klägerin Auskunft über alle von ihm in den letzten zwölf Monaten vor Rechtshängigkeit (28.4.93) erzielten Brutto- und Nettoeinkünfte zu erteilen und diese zu belegen. "
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