LG Berlin, vom 26.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 12.O. 535/98
Streitwertbestimmung bei einer Räumungsklage
KG, Beschluss vom 17.06.1999 - Aktenzeichen 8 W 4592/99
DRsp Nr. 2012/12138
Streitwertbestimmung bei einer Räumungsklage
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten zu 2. vom 12. April 1999 gegen den Beschluß der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin vom 26. März 1999 wird zurückgewiesen.
Gründe
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