A. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen amtsgerichtliche Urteile in Mieterhöhungsstreitigkeiten.
I. 1. Die Beschwerdeführerin zu 1 wurde als Mieterin auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung um monatlich 23,01 DM in Anspruch genommen. Das Amtsgericht gab der Klage im wesentlichen statt und verurteilte die Beschwerdeführerin, einer Anhebung um 22,91 DM zuzustimmen.
2. Der Beschwerdeführer zu 2 ist Vermieter einer Wohnung, die nach den Feststellungen des Amtsgerichts bis zum 31. Dezember 1982 als öffentlich geförderter Wohnraum den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes unterlag. Für die Zeit danach erklärte sich der Mieter mit einer Erhöhung der Monatsmiete teilweise einverstanden.
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